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Russische Botschaft
Informationen der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland
(Zur Verfügung gestellt und ergänzt von VOSTOK Reisen - alle Angaben ohne Gewähr.)
1. Allgemeines
- Die Einreise in die Russische Föderation (RF) erfolgt mit einem gültigen Visum, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.
- Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.
2. Zuständigkeit der Konsulate
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihr Visum über VOSTOK Reisen (www.vostok.de) beantragen entfällt die im folgenden aufgeführte Vorschrift. Alle deutschen Staatsbürger und alle in Deutschland lebenden Ausländer können das russische Visum über VOSTOK Reisen unabhängig vom Wohnort beantragen. (Gilt nur bei Beantragung über die Fa. VOSTOK Reisen!)
- Das Visum muss bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Konsularabteilung beantragt werden. Die Konsularabteilung Berlin nimmt Visaanträge nur für die Einwohner der vier Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt; Mecklenburg-Vorpommern entgegen. Diejenigen, die in anderen Bundesländer wohnen, sollen sich an die entsprechenden Generalkonsulate wenden:
- Generalkonsulat in Bonn (Waldstr. 42, 53177 Bonn)
Konsularbezirk: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
- Generalkonsulat in Hamburg (Am Feenteich 20, 22085 Hamburg)
Konsularbezirk: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
- Generalkonsulat in Leipzig (Turmgutstr. 1, 04155 Leipzig)
Konsularbezirk: Sachsen, Thüringen
- Generalkonsulat in Bayern (Seidlstr.28, 80335 München)
Konsularbezirk: Bayern
- Die Konsularabteilung Berlin der Botschaft der Russischen Föderation befindet sich in:
Behrenstr. 66, 10117 Berlin
Die postalische Adresse lautet:
Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Unter den Linden 63-65, 10117 BerlinSprechzeiten:
Montag - Freitag 9.00 - 13.00 Uhr (außer an russischen staatlichen Feiertagen) 9.00 - 12.00 - Annahme der Unterlagen, 12.00 - 13.00 - Ausgabe der fertigen Unterlagen.
Der Einlass in die Räumlichkeiten der Konsularabteilung nur bis 12.30.
Russische staatliche Feiertage:
1.-5. und 7. Januar, 23.Februar, 8. März, 1., 9. Mai, 12. Juni, 4. November
Wenn der staatliche Feiertag auf einen Samstag oder einen Sonntag fällt, wird er gemäß der russischen Gesetzgebung auf den darauf folgenden Arbeitstag übertragen.
Sofern Sie den kostenpflichtigen Beratungsservice hinsichtlich der Visabeantragung, Einladungen nach Russland usw. in Anspruch nehmen möchten, wählen Sie bitte die Servicenummer 030/22-65-11-84 (in Deutsch); 030/22-65-11-83 (in Russisch) oder senden Sie uns Ihre Anfrage per Fax 0190-773313 (0,78 EUR/Min) zu.
- Wenn Sie keine Möglichkeit haben, persönlich bei der Konsularabteilung vorzusprechen, können Sie den Visumantrag mit allen erforderlichen Unterlagen durch Ihren Vertreter bzw. durch ein in Berlin ansässiges Reisebüro einreichen (z.B. VOSTOK Reisen (www.vostok.de).
3. benötigte Unterlagen
1. Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.
2. Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.
3. Ein am Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 22).
4. Den Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen (Siehe "Anhang" am Ende dieser Seite!).
Als Nachweis der Reisekrankenversicherung werden folgende Unterlagen anerkannt:
- ausgefülltes Formular der Reisekrankenversicherung (Siehe Muster der Versicherungskarte) mit:
- Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft über den eingezahlten Beitrag und die Dauer des Versicherungsschutzes bei jeder Auslandsreise;
- Kopie der Versicherungspolice.
Hinweis: Eine Reisekrankenversicherung können Sie auch durch persönlichen Antrag im EG der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Berlin erhalten
5. Im Falle der Bezahlung der Visagebühr durch Banküberweisung muss der abgestempelte Original-Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars unbedingt zusammen mit den Antragsunterlagen eingeliefert werden. Späteres Nachsenden ist ausgeschlossen!
4. Visaarten
Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa). Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in die RF (außer zweifache und Dauer-Visa).
Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
1. Das Touristenvisum für Touristen
1. Für Touristen (auch Individualreisende) ist zusätzlich zu den im Punkt 3 (benötigte Unterlagen) erwähnten Unterlagen eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters erforderlich. (Bestellung: » klick hier)
2. Weiterhin muss ebenfalls ein Voucher des deutschen Reisebüros oder des russischen Reiseveranstalters vorgelegt werden. (Bestellung: » klick hier)
3. Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!
4. Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben!
5. Ein touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.
2. Das Geschäftsvisum für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch
1. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visabeantragung eine förmliche Originaleinladung des russischen Innen- bzw. Außenministeriums benötigt.
2. Falls ein Aufenthalt in der Russischen Föderation länger als 3 Monate vorgesehen ist, muss die Einladung durch das Innen- bzw. Außenministerium für Einreisevisa beantragt werden. Bei der Visabeantragung in der russischen Konsulareinrichtung ist eine negative HIV-Testbescheinigung zu vorlegen. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Tag der ärztlichen Untersuchung.
3. Dauervisa
1. Dauervisa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Originaleinladung oder des Telex des russischen Innen-, Außenministeriums ausgestellt.
4. Transitvisa
1. Transitvisa (bis 72 Stunden) werden nur bei Vorlage der Fahr- oder Flugkarte sowie (bei Bedarf) des Folgevisums für das Drittland ausgestellt.
2. Falls ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist (bis 10 Tage), sind die im Unterpunkt 1 (Touristenvisum) erwähnten Reiseunterlagen vorzulegen.
5. Besuchervisa (Privatreisen)
1. Besuchervisa (Privatreisen) werden nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung ausgestellt. Diese Einladungen sind von russischen Staatsbürgern bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums (OWIR) zu beantragen (Um Fehler bei der Visaausstellung zu vermeiden, muss der Antragsteller selbst die Ein- und Ausreisedaten auf der Einladung eintragen).
Hinweis: Besuchervisa für die deutschen Verwandten ersten Grades der russischen Staatsbürger, die in der Konsularabteilung in Berlin angemeldet sind, werden nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung der örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums ausgestellt.
6. Visaaustellung im Sonderfall
1. Für deutsche Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen Verwandten reisen oder ihre schwer kranken Verwandten ersten Grades besuchen müssen, darf außerordentlich ein Expressvisum bei der Vorlage des bei einem russischen Arzt beglaubigten Telegramms mit einem Vermerk des Telegrafenbeamten oder der Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden.
2. Ausnahmsweise kann die Konsularabteilung das entsprechende Visum außerhalb der Sprechstunden ausstellen.
3. In diesem Fall wird nur der minimale Tarif für das Visum erhoben.
5. Bearbeitungskosten ("Konsulargebühren")
1. Die Bearbeitungskosten bestehen aus:
a) Visabearbeitungsgebühren:
Visabearbeitungsgebühren (in EUR) gemäss der Bearbeitungszeit
Mehr als 15 Tage
7-14 Tage
2-6
TageAm nächsten
ArbeitstagWeniger als 3 Stunden
Einmaliges Geschäfts-, Privat-, Transitvisum
40
65
90
130
155
Zweimaliges Geschäfts-, Transitvisum
80
110
130
160
205
Einreisevisum
55
70
85
105
130
Touristenvisum
35
45
60
100
120
Zweimaliges Touristenvisum
65
75
100
130
155
Touristenvisum für Gruppen (mehr als 20 Personen)
25
30
50
90
105
Zweimaliges Touristenvisum für Gruppen (mehr als 20 Personen)
50
55
75
115
130
Multivisum (bis 3 Monate)
100
110
145
180
200
Multivisum (bis 6 Monate)
140
155
170
200
215
Multivisum (bis 12 Monate)
255
270
290
300
340
Diese Bearbeitungsgebühren sind von allen zu zahlen
b) Zusätzliche Konsulargebühren:Diese fallen in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit an:
LAND
GESCHÄFTSVISUM
TOURISTENVISUM
DAUERVISUM
ESTLAND
5
2,50
10
GEORGIEN
5
2,50
10
LETTLAND
5
2,50
10
LITAUEN
5
2,50
10
TOURKMENIEN
5
2,50
10
andere Länder
25
25
120
Deutsche Staatsangehörige zahlen keine zusätzlichen Konsulargebühren.
6. Bezahlung
Die Bezahlung der Visabearbeitungsgebühren kann mit EC-, Master- oder Visa-Karten vorgenommen werden.
Bei einer Bearbeitungsdauer von mehr als 6 Tagen besteht auch die Möglichkeit eine Banküberweisung (am selben Tag der Abgabe der Unterlagen) auf das Konto der Botschaft zu tätigen.
Die Bankverbindung der Botschaft:
Konto: 40 977 548 00
Dresdner Bank AG, BLZ: 120 800 00Im Falle der Banküberweisung muss der abgestempelte Original-Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars unbedingt zusammen mit den Antragsunterlagen (siehe Punkt 3) eingeliefert werden. Späteres Nachsenden ist ausgeschlossen!
Achtung: Kopien der Banküberweisungsbelege, Kontoauszüge sowie Computerausdrucke von beleglosen Überweisungen "online banking" werden nicht anerkannt.
Die angegebene Kontonummer gilt nur für die Überweisungen an die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin!
Bankverbindungen anderer russischer Vertretungen in Deutschland erfragen Sie bitte bei den Generalkonsulaten
Hinweis: Bargeld oder Verrechnungsschecks werden nicht entgegen genommen.
7. Beachten Sie bitte noch folgendes:
1. Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.
2. Eine Expressvisaerteilung darf nicht in jedem Fall durchgeführt werden.
3. Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.
4. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.
5. Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visaanträge mit falschen Angaben führt zu einem Verbot der Einreise nach Russland.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.
Anhang
Liste der deutschen Versicherungsunternehmen, deren Versicherungsscheine bei der Visabeantragung akzeptiert werden (Stand Januar 2007):
- ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG
- Allianz Private Krankenversicherungs-AG
- Allianz Worldwide Care Ltd.- AWC Ltd.
- ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung V.V.a.G
- ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs AG
- ARAG Krankenversicherung AG
- ASSTEL Krankenversicherung AGAXA-Colonia ZN Berlin
- AXA-Colonia ZN Hamburg
- AXA-Colonia ZN Munchen
- AXA-Krankenversicherung/Shasskiye Vorota
- Barmenia Krankenversicherung AG, Gegr. 1904
- Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
- BERLIN-KOLNISCHE Krankenversicherung AG
- BERLIN-KOLNISCHE Speziale Krankenversicherung AG
- Central Krankenversicherung AG
- CIGNA Life Insurance Company of Europe S.A.-N.V.CONCORDIA Krankenversicherungs AG
- Continentale Krankenversicherung a.G
- DBV-Winterthur Krankenversicherung AG
- Debeka Krankenversicherungsverein a.G
- DEVK Krankenversicherungs-AG
- Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G
- DKV Deutsche Krankenversicherung AG
- ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG
- ENVIVAS Krankenversicherung AG
- Europ Assistance Versicherungs AG
- Europa Krankenversicherung AG
- Europaishe Reiseversicherung AG
- Gerling Lebensversicherungs-AG
- Global Voyager Assistance (Cyprus)" - GVA
- Globale Krankenversicherung AG
- Gouda Versicherungs-AG (ISA)
- Hallesche Krankenversicherung AG
- Hallesche-Nationale Krankenversicherung AG
- Hanse-Merkur Krankenversicherung AG
- Hanse-Merkur Reiseversicherung AG
- HUK-Coburg- Krankenversicherung AG
- INTER Krankenversicherung AG
- International SOS
- KarstadtQuelle Versicherung AG
- LVM Krankenversicherungs - AG
- Munich Reinsurance Company
- Neckermann Versicherung AG
- Nurnberger Krankenversicherung AG
- Postbeamtenkrankenkasse (PBEAKK)
- PVAG Polizeiversicherungs AG
- R+V Krankenversicherung AG
- ROLAND AG
- Schwarzmeer und Ostsee Versicherungs-Aktiengesellschaft SOVAG
- SIGNAL Krankenversicherung AG
- SIGNAL Unfallversicherung AG
- Suddeutsche Krankenversicherung AG
- Union Krankenversicherung AG
- VAV
- Victoria Krankenversicherung
- Volkfusorge Krankenversicherung AG
- Wurttembergische Krankenversicherung AG
- Фазо
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