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Russische Botschaft - Staatswappen Russland

Russische Botschaft

Informationen der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland

(Zur Verfügung gestellt und ergänzt von VOSTOK Reisen - alle Angaben ohne Gewähr.)


1. Allgemeines

  1. Die Einreise in die Russische Föderation (RF) erfolgt mit einem gültigen Visum, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.
     
  2. Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.

2. Zuständigkeit der Konsulate

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihr Visum über VOSTOK Reisen (www.vostok.de) beantragen entfällt die im folgenden aufgeführte Vorschrift. Alle deutschen Staatsbürger und alle in Deutschland lebenden Ausländer können das russische Visum über VOSTOK Reisen unabhängig vom Wohnort beantragen. (Gilt nur bei Beantragung über die Fa. VOSTOK Reisen!)

  1. Das Visum muss bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Konsularabteilung beantragt werden. Die Konsularabteilung Berlin nimmt Visaanträge nur für die Einwohner der vier Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt; Mecklenburg-Vorpommern entgegen. Diejenigen, die in anderen Bundesländer wohnen, sollen sich an die entsprechenden Generalkonsulate wenden:
    • Generalkonsulat in Bonn (Waldstr. 42, 53177 Bonn)
      Konsularbezirk: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
    • Generalkonsulat in Hamburg (Am Feenteich 20, 22085 Hamburg)
      Konsularbezirk: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
    • Generalkonsulat in Leipzig (Turmgutstr. 1, 04155 Leipzig)
      Konsularbezirk: Sachsen, Thüringen
    • Generalkonsulat in Bayern (Seidlstr.28, 80335 München)
      Konsularbezirk: Bayern
    • Die Konsularabteilung Berlin der Botschaft der Russischen Föderation befindet sich in:
      Behrenstr. 66, 10117 Berlin
      Die postalische Adresse lautet:
      Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation
      Unter den Linden 63-65, 10117 Berlin

    Sprechzeiten:

    Montag - Freitag 9.00 - 13.00 Uhr (außer an russischen staatlichen Feiertagen)
    9.00 - 12.00 - Annahme der Unterlagen,
    12.00 - 13.00 - Ausgabe der fertigen Unterlagen.

    Der Einlass in die Räumlichkeiten der Konsularabteilung nur bis 12.30.

    Russische staatliche Feiertage:

    1.-5. und 7. Januar, 23.Februar, 8. März, 1., 9. Mai, 12. Juni, 4. November

    Wenn der staatliche Feiertag auf einen Samstag oder einen Sonntag fällt, wird er gemäß der russischen Gesetzgebung auf den darauf folgenden Arbeitstag übertragen.

  2. Sofern Sie den kostenpflichtigen Beratungsservice hinsichtlich der Visabeantragung, Einladungen nach Russland usw. in Anspruch nehmen möchten, wählen Sie bitte die Servicenummer 030/22-65-11-84 (in Deutsch); 030/22-65-11-83 (in Russisch) oder senden Sie uns Ihre Anfrage per Fax 0190-773313 (0,78 EUR/Min) zu.

  3. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, persönlich bei der Konsularabteilung vorzusprechen, können Sie den Visumantrag mit allen erforderlichen Unterlagen durch Ihren Vertreter bzw. durch ein in Berlin ansässiges Reisebüro einreichen (z.B. VOSTOK Reisen (www.vostok.de).
 

3. benötigte Unterlagen

1. Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.

2. Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.

3. Ein am Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.

Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 22).

4. Den Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen (Siehe "Anhang" am Ende dieser Seite!).

Als Nachweis der Reisekrankenversicherung werden folgende Unterlagen anerkannt:

Hinweis: Eine Reisekrankenversicherung können Sie auch durch persönlichen Antrag im EG der Konsularabteilung der Russischen Botschaft in Berlin erhalten

5. Im Falle der Bezahlung der Visagebühr durch Banküberweisung muss der abgestempelte Original-Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars unbedingt zusammen mit den Antragsunterlagen eingeliefert werden. Späteres Nachsenden ist ausgeschlossen!

 

4. Visaarten

Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa). Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in die RF (außer zweifache und Dauer-Visa).

Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.

1. Das Touristenvisum für Touristen

1. Für Touristen (auch Individualreisende) ist zusätzlich zu den im Punkt 3 (benötigte Unterlagen) erwähnten Unterlagen eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters erforderlich. (Bestellung: » klick hier)

2. Weiterhin muss ebenfalls ein Voucher des deutschen Reisebüros oder des russischen Reiseveranstalters vorgelegt werden. (Bestellung: » klick hier)

3. Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

4. Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben!

5. Ein touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

2. Das Geschäftsvisum für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch

1. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur Visabeantragung eine förmliche Originaleinladung des russischen Innen- bzw. Außenministeriums benötigt.

2. Falls ein Aufenthalt in der Russischen Föderation länger als 3 Monate vorgesehen ist, muss die Einladung durch das Innen- bzw. Außenministerium für Einreisevisa beantragt werden. Bei der Visabeantragung in der russischen Konsulareinrichtung ist eine negative HIV-Testbescheinigung zu vorlegen. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Tag der ärztlichen Untersuchung.

3. Dauervisa

1. Dauervisa für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden Originaleinladung oder des Telex des russischen Innen-, Außenministeriums ausgestellt.

4. Transitvisa

1. Transitvisa (bis 72 Stunden) werden nur bei Vorlage der Fahr- oder Flugkarte sowie (bei Bedarf) des Folgevisums für das Drittland ausgestellt.

2. Falls ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist (bis 10 Tage), sind die im Unterpunkt 1 (Touristenvisum) erwähnten Reiseunterlagen vorzulegen.

5. Besuchervisa (Privatreisen)

1. Besuchervisa (Privatreisen) werden nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung ausgestellt. Diese Einladungen sind von russischen Staatsbürgern bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums (OWIR) zu beantragen (Um Fehler bei der Visaausstellung zu vermeiden, muss der Antragsteller selbst die Ein- und Ausreisedaten auf der Einladung eintragen).

Hinweis: Besuchervisa für die deutschen Verwandten ersten Grades der russischen Staatsbürger, die in der Konsularabteilung in Berlin angemeldet sind, werden nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung der örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Innenministeriums ausgestellt.

6. Visaaustellung im Sonderfall

1. Für deutsche Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen Verwandten reisen oder ihre schwer kranken Verwandten ersten Grades besuchen müssen, darf außerordentlich ein Expressvisum bei der Vorlage des bei einem russischen Arzt beglaubigten Telegramms mit einem Vermerk des Telegrafenbeamten oder der Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden.

2. Ausnahmsweise kann die Konsularabteilung das entsprechende Visum außerhalb der Sprechstunden ausstellen.

3. In diesem Fall wird nur der minimale Tarif für das Visum erhoben.

 

5. Bearbeitungskosten ("Konsulargebühren")

1. Die Bearbeitungskosten bestehen aus:

a) Visabearbeitungsgebühren:

Visabearbeitungsgebühren (in EUR) gemäss der Bearbeitungszeit

Mehr als 15 Tage

7-14 Tage

2-6
Tage

Am nächsten
Arbeitstag

Weniger als 3 Stunden

Einmaliges Geschäfts-, Privat-, Transitvisum

40

65

90

130

155

Zweimaliges Geschäfts-, Transitvisum

80

110

130

160

205

Einreisevisum

55

70

85

105

130

Touristenvisum

35

45

60

100

120

Zweimaliges Touristenvisum

65

75

100

130

155

Touristenvisum für Gruppen (mehr als 20 Personen)

25

30

50

90

105

Zweimaliges Touristenvisum für Gruppen (mehr als 20 Personen)

50

55

75

115

130

Multivisum (bis 3 Monate)

100

110

145

180

200

Multivisum (bis 6 Monate)

140

155

170

200

215

Multivisum (bis 12 Monate)

255

270

290

300

340


Diese Bearbeitungsgebühren sind von allen zu zahlen


b) Zusätzliche Konsulargebühren:

Diese fallen in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit an:

LAND

GESCHÄFTSVISUM

TOURISTENVISUM

DAUERVISUM

ESTLAND

5

2,50

10

GEORGIEN

5

2,50

10

LETTLAND

5

2,50

10

LITAUEN

5

2,50

10

TOURKMENIEN

5

2,50

10

andere Länder

25

25

120

Deutsche Staatsangehörige zahlen keine zusätzlichen Konsulargebühren.

 

6. Bezahlung

Die Bezahlung der Visabearbeitungsgebühren kann mit EC-, Master- oder Visa-Karten vorgenommen werden.

Bei einer Bearbeitungsdauer von mehr als 6 Tagen besteht auch die Möglichkeit eine Banküberweisung (am selben Tag der Abgabe der Unterlagen) auf das Konto der Botschaft zu tätigen.

Die Bankverbindung der Botschaft:

Konto: 40 977 548 00
Dresdner Bank AG, BLZ: 120 800 00

Im Falle der Banküberweisung muss der abgestempelte Original-Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars unbedingt zusammen mit den Antragsunterlagen (siehe Punkt 3) eingeliefert werden. Späteres Nachsenden ist ausgeschlossen!

Achtung: Kopien der Banküberweisungsbelege, Kontoauszüge sowie Computerausdrucke von beleglosen Überweisungen "online banking" werden nicht anerkannt.

Die angegebene Kontonummer gilt nur für die Überweisungen an die Konsularabteilung der Botschaft in Berlin!

Bankverbindungen anderer russischer Vertretungen in Deutschland erfragen Sie bitte bei den Generalkonsulaten

Hinweis: Bargeld oder Verrechnungsschecks werden nicht entgegen genommen.

 

7. Beachten Sie bitte noch folgendes:

1. Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.

2. Eine Expressvisaerteilung darf nicht in jedem Fall durchgeführt werden.

3. Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.

4. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.

5. Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visaanträge mit falschen Angaben führt zu einem Verbot der Einreise nach Russland.

6. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

 


Anhang

Liste der deutschen Versicherungsunternehmen, deren Versicherungsscheine bei der Visabeantragung akzeptiert werden (Stand Januar 2007):

 

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